Internationaler und nationaler Führerschein bei kurzfristigem Aufenthalt in Florida notwendig

Das Generalkonsulat weist darauf hin, dass in Florida bereits am 01.01.2013 eine Gesetzesänderung erfolgt ist:
Danach müssen Besucher und Touristen („Non-residents“), die ein Kraftfahrzeug in Florida führen wollen und nicht im Besitz eines US-Führerscheins sind, über einen Internationalen Führerschein, ausgestellt im Wohnsitzland, gemeinsam mit dem nationalen Führerschein verfügen (322.04 (1) c der Florida Statutes).

fuehrerscheinDer internationale Führerschein ist quasi nur eine amtliche Übersetzung des nationalen Führerscheins und keine Fahrerlaubnis, er wird daher immer nur unter gleichzeitiger Vorlage des regulären Führerscheins anerkannt.

Das Gesetz soll gegebenfalls wieder rückgängig gemacht werden und derzeitig keine Anwendung finden, nach Kenntnis des Generalkonsulats richten sich Mietwagenfirmen und Polizeibehörden auch nicht nach der neuen Vorschrift.

Dennoch kann das Generalkonsulat nicht ausschließen, dass in Einzelfällen die Vorlage eines internationalen Führerscheins gefordert wird. Daher empfiehlt das Generalkonsulat allen Besuchern bis zur evtl.Aufhebung des Gesetzes, rechtzeitig vor der Reise nach Florida bei ihrer zuständigen Führerscheinstelle am Wohnort in Deutschland einen internationalen Füherschein zu beantragen und diesen und den nationalen Führerschein in Florida mitzuführen.

Das Generalkonsulat kann keine Führerscheine ausstellen oder beschaffen. Internationale Führerscheine stellen in Deutschland nur die Führerscheinstellen der Gemeinden, Landkreise oder Städte aus, nicht die Automobilclubs wie in vielen anderen Ländern (wie USA).

Ausführliche offizielle Informationen des zuständigen Florida Department of Highway Safety and MotorVehicles finden Sie hier.

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