Bundestagswahl im September – Neuregelung des Wahlrechtes für Auslandsdeutsche

Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.07.2012 war das  und damit die bis dahin geltende Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher verfassungswidrig und nichtig. Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BWG in der bis zur Entscheidung geltenden Fassung waren Auslandsdeutsche nur dann wahlberechtigt, wenn sie vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

wahlurneDer Innenausschuss des Parlaments hat grünes Licht für einen Gesetzentwurf aller Fraktionen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes gegeben. Demnach sollen Auslandsdeutsche wieder wahlberechtigt sein, sofern sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt. Der Entwurf sieht zudem weitere Ausnahmen vor. Die Änderung des Bundeswahlgesetzes muss noch vom Plenum des Parlaments beschlossen werden. Das neue Bundeswahlgesetz (BWG) tritt mit Veröffentlichung im BGBl. in Kraft.

Der Gesetzgeber wird damit aller Voraussicht nach rechtzeitig bis zur Bundestagswahl 2013 eine Neuregelung der Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen beschlossen haben.

Source: Press Release: Embassy of the Federal Republic of Germany, Washington D.C.

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